Erlaubniserteilung gemäß § 34 a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Gemäß § 34 a Abs. 1 GewO bedarf es der Erlaubnis, wenn jemand gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Gesellschaft die Antragstellerin
DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert
legt die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) fest, denen eine Organisation zu genügen hat, um Produkte und Dienstleistungen bereitstellen zu können, welche die Kundenerwartungen sowie allfällige behördliche Anforderungen erfüllen. Zugleich soll das Managementsystem einem stetigen Verbesserungsprozess unterliegen.
ISO 31000:2018 zertifiziert
ist eine internationale Norm für Risikomanagement, die von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) entwickelt wurde. Sie bietet Leitlinien und Prinzipien, um Organisationen dabei zu unterstützen, Risiken systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu managen. Die Norm ist nicht zur Zertifizierung gedacht, sondern dient als Rahmenwerk, das an jede Organisation angepasst werden kann, unabhängig von Größe, Branche oder Sektor. Sie fördert eine proaktive Herangehensweise, um Chancen zu nutzen und Bedrohungen zu minimieren, und integriert Risikomanagement in Entscheidungsprozesse und die Unternehmensführung.
DIN EN ISO/IEC 17024 Sachverständiger für
Sicherheitsmanagement & Weiterbildung (Deutschland- / Europaweit zertifiziert)